Teilnahmebedingungen für den SENovation–Award 2025
Der Gründerpreis „SENovation“ wird von der R4 GmbH (R4), Keltenstraße 14, 50996 Köln durchgeführt.
Für diese Teilnahmebedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und den Teilnehmern finden das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Im Fokus des Gründerpreises stehen Lösungen für eine alternde Gesellschaft.
Eingereichte Konzepte umfassen entweder Lösungen, die speziell für eine ältere Zielgruppe entwickelt werden oder altersunabhängige Angebote, die über eine spezielle Ansprache Ältere gezielt adressieren.
Die Jury wählt zwei Gewinner aus.Einen in der Kategorie „Vorgründer“, für die noch ein Unternehmen gegründet wird und einen in der Kategorie „Startups“, für Unternehmen die maximal drei Jahre alt sind. Die beiden Gewinner erhalten jeweils einen Geldpreis von 5.000 EUR, der zur Umsetzung der eingereichten Geschäftsidee verwendet werden muss. Zudem erhalten beide Gewinner individuelle Unterstützung im Gegenwert von 10.000 EUR bei der Weiterentwicklung der Geschäftsidee in Form von z. B. Zugang zu Testpersonen, Beratung oder mediale Unterstützung.
Teilnahme
Die Teilnahme richtet sich nach folgenden Bedingungen:
Teilnehmer können Unternehmen in der Gründungsphase ebenso sein wie auch Unternehmen, die nach dem 29. Juni 2022 gegründet wurden.
Die Gründung muss in Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz erfolgen/erfolgt sein.
Privatpersonen können ab Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen.
Die Teilnehmer sichern zu, dass alle personen- und unternehmensbezogenen Angaben der Wahrheit entsprechen.
R4 kann Bewerbungen aus wichtigen Gründen, wie z. B. bei einer Missachtung dieser Teilnahmebedingungen oder wenn Bewerbungen rassistische, jugendgefährdende, sexistische oder menschenverachtende Äußerungen enthalten, ablehnen.
Im Teilnahmeformular müssen sämtliche erforderlichen Daten vollständig eingetragen werden. Die Bewerbung als solche erfolgt durch die Übersendung einer frei gestaltbaren Präsentation.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der R4, deren Familienangehörige sowie die Jury-Mitglieder.
Der Eingang der Bewerbung wird am Ende des Bewerbungsformulars bestätigt.
Teilnahmeschluss
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis einschließlich 30.06.2025 eingegangen sind.
Ermittlung der Gewinner
Eine Jury wird die Gewinner auswählen.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rechte Dritter
Werden mit der Präsentation Medien wie Bilder, Videos oder Zeichnungen eingereicht, versichert der Teilnehmer bzw. versichern die Teilnehmer, dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder Designrechte, nicht verletzt werden und auch nicht in anderer Weise gegen geltendes Recht und/oder vertragliche Vereinbarungen mit Dritten verstoßen wird.
Nutzungsrechte
Mit der Bewerbung räumen der/die Teilnehmer R4 hinsichtlich der vollständigen Bewerbungsunterlagen ein weltweites, nicht-ausschließliches und unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auf die Veröffentlichung im Rahmen der Kommunikation des SENovation-Awards in digitalen Medien und Printmedien, Ausstellungen, Bildbänden etc.
Das Urheberrecht verbleibt bei den Teilnehmern.
Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die vollständigen Bewerbungsunterlagen durch R4 gespeichert werden und akzeptieren die Datenschutzerklärungen, die unter https://senovation-award.de/datenschutz.html einsehbar sind.
Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner Daten an Dritte, an die Jury sowie an die SIGNAL IDUNA Lebensversicherungs AG, Hamburg) einverstanden.
Die Löschung der personenbezogenen Daten kann jederzeit bei der R4 GmbH, Keltenstraße 14, 50996 Köln veranlasst werden.